So gern wir Sie in Ihrer ganz persönlichen Lärmsituation unterstützen würden, gilt in jedem Fall zunächst für SIE SELBST:
Richten Sie Ihre Beschwerde zunächst direkt an die Polizei - am besten per Telefon und zwar unmittelbar dann, wenn Sie sich gestört fühlen. Achten Sie aber
darauf, nicht mit Bagatellen anzurücken, sondern mit stichhaltigen und nachvollziehbaren Beschwerdepunkten.
Wenn Sie nicht anrufen oder schriftlich Beschwerde führen, sind wir alle später in einer schlechten Position, wenn wir uns im Rathaus für weniger Lärm engagieren wollen, denn dann heißt es
oftmals lapidar: "Worüber regen Sie sich auf - bei der Polizei gab es keine Beschwerden!"
Wer sich ernstzunehmend beschweren will, beachte bitte:
1. Die Polizei im konkreten Fall per Telefon oder persönlich informieren.
2. Schriftlich bei den Ämtern der Stadt beschweren. (i.d.R. Ordnungsamt) - oder direkt beim Oberbürgermeister.
3. BIBA bitte im Nachgang informieren (eMail und/oder Kopie)
Merken Sie sich:
Sie sind kein Bittsteller! Es ist Ihr Recht, sich gegen übermäßige Lärmbelästigung zu wehren, Und die Bedeutung eines
Beschwerdefalls steigt mit der Anzahl seiner Unterstützer !
Sie müssen sich aber im Klaren sein, dass echte Bagatellen nachrangig oder gar nicht behandelt werden und dass Beweise und bei regelmässigen oder länger andauernden Vorkommnissen Aufzeichnungen/Protokolle verlangt werden können.